Mit Beginn des neuen Schuljahres werden viele Schüler*innen wieder ins Klassenzimmer zurückkehren, während andere den Hybrid- oder Distanzunterricht auf unbestimmte Zeit fortsetzen werden. Allerdings sollten sich die Eltern bewusst sein, dass das digitale Lernen gewisse Risiken für die Online-Privatsphäre mit sich bringt.
Laut des Forschungsberichts 2020 der RAND Corporation plant einer von fünf US-amerikanischen Schulbezirken, auch nach dem Ende der Pandemie Online-Unterricht anzubieten. Viele Schulbezirke warten auf die neuesten Empfehlungen der Centers for Disease Control (CDC). Jedenfalls gibt es keinen besseren Zeitpunkt, den Datenschutz „aufzufrischen“.
Richtlinien zur Weitergabe von Daten
Der Schutz der Privatsphäre Ihres Kindes beim Fernunterricht erfordert die Mitwirkung von drei Parteien: Eltern, Schülern und Schulen. Einer der ersten Schritte in diese Richtung ist es, die Datenschutzpraktiken Ihres Schulbezirks zu kennen. Zu diesem Zweck sollten Sie sich die Richtlinien zur Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten, zur sekundären Datennutzung sowie zur Datenerfassung und -speicherung im Detail ansehen.
Häufige Datenschutzlücken
Dem Center for Democracy and Technology zufolge gibt es fünf Bereiche, die eine Gefahr für die Privatsphäre von Kindern bedeuten können, wenn diese im Fernunterricht lernen.
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Digitale Auswertungen
Die Verwendung von Schülerdaten zur Bedarfsermittlung und die Bereitstellung von Konnektivitäts- und Geräteprogrammen können ein Datenschutzrisiko darstellen.
Stellen Sie die Frage: Zur Beurteilung des digitalen Zugangs hat die Schule die Daten meines Kindes erfasst. Wie werden diese Daten verwendet?
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Datenweitergabe
Die Weitergabe von Schülerdaten an Dritte, wie z. B. Breitband- und Geräteanbieter, ist eine gängige Praxis, die mit einem Datenschutzrisiko einhergehen kann.
Stellen Sie die Frage: Zur Ermöglichung des Distanzunterricht hat die Schule die Daten meines Kindes an den Provider weitergegeben. Kann die Schule sicherstellen, dass die Daten von der Drittpartei verantwortungsvoll genutzt werden? Kann ich die Datenverarbeitungsrichtlinie einsehen?
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Überwachungsprotokolle
Schulen verwenden inzwischen Apps, mit denen die Lehrbeauftragten den Fortschritt der Schüler*innen überwachen können.
Stellen Sie die Frage: Wie kann die Schule angesichts des vermehrten Zugriffs von Lehrern auf Schülergeräte und Desktops sicherstellen, dass die anderen Daten meines Kindes sicher sind?
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Leihgerätesicherheit
Zur Vermeidung von Viren und bösartigen Angriffen sollten laufend Sicherheits- und Geräteverwaltungskriterien festgelegt werden.
Stellen Sie die Frage: Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es auf schuleigenen Geräten, um die Inhalte und persönlichen Daten meines Kindes zu schützen? Werden die Aktivitäten meines Kindes aufgezeichnet?
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Geringe digitale Kompetenz
Mangelnde digitale Kompetenz und Unwissenheit bezüglich Cybersicherheit seitens der Schüler, Familien und auch der Schulen können die Privatsphäre von Kindern gefährden.
Stellen Sie die Frage: Welche Ressourcen oder Schulungen zur digitalen Kompetenz werden dem Lehrpersonal, den Mitarbeiter*innen, Schülern und Familien angeboten?
Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Die DSGVO gilt auch für schulische Einrichtungen, das heißt, jede Art der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule fällt unter die DSGVO. Schulen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der/die darüber wacht, dass alle Bestimmungen eingehalten werden, vor allem in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und die Kontrolle über die Daten durch die betroffenen Personen (Schüler, Eltern, Lehrpersonal). Dieser DSB ist auch der Ansprechpartner für die Personen, deren Daten verarbeitet werden. Die letzte Verantwortung liegt bei der Schulleitung.
Eine datenschutzbewusste Schule geht noch einen Schritt weiter und informiert Schüler, Familien, Lehrer und Administratoren (und sogar Drittanbieter) über die Bedeutung der Datennutzung und das Schließen von Datenschutzlücken.
3 Wege zum proaktiven Umgang mit dem Datenschutz
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Datenschutz diskutieren und definieren
Anstatt Stillschweigen zu bewahren, besprechen Sie mit Ihrem Kind, was Privatsphäre bedeutet. Wenn Ihr Kind mehr Zeit online verbringt, sollten Sie eine Kindersicherung in Erwägung ziehen, die riskante Inhalte herausfiltert. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch darüber, wie man Phishing-Angriffe erkennt, und überlegen Sie sich, eine Sicherheitssoftware zu kaufen, die Malware und fragwürdige Webseiten identifiziert.
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Persönliche Daten schützen
Wenn Ihr Kind Video-Apps wie Zoom verwendet, um sich aus der Distanz zu verbinden, stellen Sie sicher, dass persönliche Informationen – wie Geburtsdatum, Adresse, Fotos oder ein Spitzname – nicht versehentlich im Hintergrund sichtbar sind.
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Datenschutzeinstellungen optimieren
Unabhängig davon, ob Ihr Kind Zoom, eine Chat-App, eine Website oder eine andere EdTech-Plattform zum Lernen verwendet, stellen Sie die Datenschutzeinstellungen so ein, dass sie maximalen Schutz bieten. Die Anweisungen unter „Einstellungen“ jeder neuen App sind leicht und schnell zu befolgen.
Wenn wir auf eine positive Konsequenz der Pandemie hinweisen könnten, dann wäre es die, dass mit dem plötzlichen Anstieg der Konnektivität während des Lockdowns das Bewusstsein bezüglich des Datenschutzes zugenommen hat – und das ist als positive Veränderung zu werten. Für die Zukunft ist es wichtig, dass Eltern und Schulen zusammenarbeiten, um Praktiken zu entwickeln, die die Online-Privatsphäre aller Schüler*innen schützen – sowohl beim Präsenz- als auch beim Distanzunterricht.
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