Dies ist der vierte Teil einer Reihe von Blog-Beiträgen, mit denen Sicherheitsverantwortliche und Führungskräfte in Unternehmen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2017 vorbereitet werden sollen.
Eine der wichtigsten Anforderungen gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung ist die Meldung von Kompromittierungen. Die Meldung einer Kompromittierung setzt natürlich die Fähigkeit voraus, eine Datenkompromittierung zu erkennen – und das ist nicht immer so einfach.
Untersuchungen von McAfee Labs haben gezeigt, dass mehr als 53 Prozent aller Vorfälle extern festgestellt werden. Zudem wurde bei einer SANS-Umfrage zur Reaktion auf Zwischenfälle im Jahr 2016 ermittelt, dass nur rund 16 Prozent der Sicherheitskontrollzentren (SOCs) als ausgereift erachtet wurden.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass bei vielen Sicherheitsprozessen die Suche nach Malware-Bedrohungen im Vordergrund steht und es sehr wenige Anwendungsfälle für Insider-Bedrohungen oder Datenexfiltration gibt. Dies führt zu einer weiteren alarmierenden Statistik. In einem Bericht des Ponemon Institute von 2016 wurde festgestellt, dass nur 24 Prozent der Unternehmen in der Lage sind, einen unautorisierten Zugriff auf kritische Systeme in weniger als 24 Stunden zu erkennen.
All das veranlasst mich zu glauben, dass die meisten Sicherheitsprozesse nicht für die DSGVO bereit sind.
In diesem Beitrag habe ich einige wichtige Schritte für Sicherheitsprozesse aufgeführt, damit diese besser für die DSGVO gerüstet sind.
Die Entwicklung verstehen
Der erste Schritt zur Verbesserung besteht darin, den aktuellen Zustand zu verstehen und einen Plan zur Weiterentwicklung zu erstellen. Ich habe dieses einfache Dreistufenmodell entwickelt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre derzeitigen Sicherheitsprozesse zu bewerten – insbesondere im Hinblick auf die Erkennung von Datenkompromittierungen und die entsprechende Reaktion darauf.
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